Infos zum Grundstück & Genehmigungs­verfahren

Das Grundstück

Immer wieder erreichten uns Anfragen bzgl. der Grundstücksgröße. Wenn Ihr Pferd ausreichend Bewegung durch tägliche Ausritte oder wie auch immer bekommt, ist in der Regel ein kleines Grundstück ausreichend. Aber jedem, der ein solches Haus dauerhaft mit seinen Pferden bewohnen möchte, sei geraten, sich an die alte Faustregel zu halten: mindestens 0,5 h pro Pferd. Das muss nicht unbedingt eigenes Land sein. Es können auch Flächen dazu gepachtet werden. Idealerweise sollten diese natürlich an das Haus- und Hofgrundstück anschließen. Das eigentliche Hausgrundstück sollten Sie immer in zwei Bereiche teilen können. Einen Bereich als Ihr Gartengrundstück und der andere Teil als Paddock und eventuelle Kleingrasfläche. Ich würde für beides zusammen ein absolutes Minimum von 1.300 qm ansetzen. Grösser wäre besser! Sie haben bereits ein geeignetes Grundstück? Wunderbar! Dann können Sie getrost den nächsten Absatz überspringen.Allen anderen sei geraten, sich nicht gerade in Neubaugebieten um ein solches Grundstück zu bemühen sondern insbesondere im ländlich-dörflichen Bereich zu suchen. Idealerweise befindet sich im Ort noch ein aktiver Landwirt und Sie entdecken dort eine Baulücke oder ein schönes Grundstück in einer Dorfrandlage. OK, nehmen wir an, Sie haben ein scheinbar geeignetes Grundstück gefunden, was auch tatsächlich käuflich zu erwerben wäre. Was nun? Sie können ja keine Kaufzusage aussprechen, ohne die Gewissheit zu haben, das Ihr Bauvorhaben dort auch umgesetzt werden kann. Dafür bieten Ihnen die Bauämter dann eine hervorragende und relativ einfache Möglichkeit: stellen Sie eine

Bauvoranfrage

Die Bauvoranfrage wird auch kleines Genehmigungsverfahren genannt.
Sie gibt Ihnen eine erste Auskunft über die Bebaubarkeit Ihres Grundstückes. Mit der Bauvoranfrage erfahren Sie auch die Vorschriften, die für ein Grundstück einzuhalten sind und klärt, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Mit einer Bauvoranfrage wird ein Bauvorbescheid erlassen. Eine Bauvoranfrage kann von einem Architekten oder auch von Ihnen gestellt werden. Für die Bauvoranfrage fallen Gebühren an. Es ist immer sinnvoll, auch persönliche Gespräche zur Klärung von Fragen im zuständigen Bauamt zu führen.

Für eine Bauvoranfrage sollten mindestens eingereicht werden:

  • Auszug aus der amtlichen Flurkarte (Zeichnen Sie in einer Kopie ein proportional stimmiges rotes Kästchen ein, um die Position des Hauses auf dem Grundstück kenntlich zu machen)
  • Baubeschreibung (entnehmen Sie diese unserer Homepage)
  • Bauzeichnungen (diese können Sie sich ebenfalls von der Homepage ausdrucken oder bei uns anfordern) 
  • Fotos vom Haus stehen hier ebenfalls zum Ausdruck zur Verfügung
  • Ein Anschreiben mit der eigentlichen Bauvoranfrage (Mustertext siehe unten)

Eine positiv beantwortete Bauvoranfrage ist keine Baugenehmigung. Mit einer positiv entschiedenen Bauvoranfrage darf nicht mit dem Bau begonnen werden. Die Bauvoranfrage hat den Vorteil, dass man sich einen aufwändigen Bauantrag erst einmal erspart.
Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, wird sich an der bestehenden Nachbarbebauung orientiert. (Das sollten Sie bei der Positionierung des Hauses auf dem Grundstück berücksichtigen. Immer die Bebauungslinien einhalten). Wenn Sie sich an einen ortsansässigen Architekten wenden, kann es sein, dass dieser auch eine Einschätzung über die Genehmigungsfähigkeit vornehmen kann, ohne eine Bauvoranfrage zu stellen.

Eine Bauvoranfrage muss immer schriftlich eingereicht werden. Bauvoranfragen werden bei der zuständigen Gemeinde eingereicht.

Also, nochmal ganz kurz zusammengefasst:

  • Aktueller Lageplan mit Position des Hauses.
  • Zeichnungen (Grundrisse und Ansichten vom Haus)
  • Baubeschreibung
  • Fotos
  • Anschreiben(siehe Mustertext unten)

Das sollte reichen und ab in die Post damit - oder selbst zum Amt bringen. Dann können Sie nur noch abwarten was passiert. Post kommt so oder so. Wenn Sie einen negativen Bescheid erhalten - nicht aufgeben. Beim nächsten Grundstück klappt‘s bestimmt. Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten haben Sie einen Grund zum Feiern. Jetzt wird es Ernst. Sie können mit dem Verkäufer in die Kaufverhandlung gehen. Jetzt wird es Zeit, sich mit dem eigentlichen Grundriss des Hauses zu beschäftigen. Dazu sind zunächst die wesentlichen Fragen zu klären. 

Wie viel Quadratmeter Wohnfläche sollen entstehen? Wie groß soll der Stall werden? Will ich einen Laufstall oder will ich Boxen im Stallteil usw., usw...

Lassen Sie sich dazu entweder von einem Architekten oder von uns beraten. Wir stehen Ihnen auch in der Planung fachmännisch zur Seite. Wenn Sie über ein gutes Vorstellungsvermögen verfügen, können Sie sich natürlich auch selbst an die Planung machen. Das Erste, was Sie nun benötigen, sind Zeichnungen von Ihrem Wunschhaus. Zuerst wird der Grundriss festgelegt und daraus werden die Ansichtszeichnungen erstellt. Diese werden dann auch für den eigentlichen Bauantrag benötigt.

Mustertext Bauvoranfrage